Die GKV beruht auf gesetzlicher Mitgliedschaft, einkommensbezogenen Beiträgen im geregelten Umfang und einem gesetzlich bestimmten Leistungsrahmen. Daneben steht die private Krankenversicherung mit vertraglich bestimmten Leistungen. Welche Form für eine Person zugänglich oder verpflichtend ist, folgt aus eigenen Regeln und nicht nur aus einer beliebigen Kaufentscheidung.
Das Sachleistungsprinzip der GKV und die Kostenerstattung der PKV prägen unterschiedliche Abläufe. In der gesetzlichen Versicherung führt ein Leistungsstreit regelmäßig über Bescheid, Widerspruch und Sozialgericht. Bei privater Krankenversicherung sind Vertrag, zivilrechtlicher Weg und gegebenenfalls der PKV-Ombudsmann einschlägig.
Das Nebeneinander bedeutet nicht, dass sich alle Kostenfragen in zwei einheitliche Tarife zerlegen lassen. Familienversicherung, Selbstbeteiligung, Beitragsbemessung, Zusatzleistungen und Pflegeversicherung sind gesonderte Dimensionen. Für einen Vergleich mit dem Ausland muss deshalb festgelegt werden, welche Bevölkerungsgruppe und welche konkrete Leistung betrachtet werden.