Die französische Assurance Maladie erläutert die Erstattung ambulanter Konsultationen anhand von Referenztarifen und des vorgesehenen Behandlungswegs. Ein Beispiel ist eine reguläre hausärztliche Konsultation mit 30 Euro Referenztarif. Bei 70 Prozent Erstattung und zwei Euro pauschaler Beteiligung verbleiben in der dargestellten Standardkonstellation 19 Euro gesetzliche Erstattung.
Diese Rechnung bedeutet nicht, dass jede beliebige französische Arztrechnung zu 70 Prozent abzüglich zwei Euro bezahlt wird. Sektor, Behandlungsweg, Befreiungen und zusätzliche Gebühren können die Rechnung verändern. Eine ergänzende Absicherung und gesetzliche Erstattung sind getrennte Finanzierungsteile.
Die pauschale Beteiligung von zwei Euro hat eigene Jahresgrenzen und Ausnahmen. Andere Eigenzahlungen sind darin nicht automatisch enthalten. Wer dieses Modell mit Deutschland vergleicht, sollte daher die Referenzleistung, den Gesamtpreis, gesetzliche Erstattung, Zusatzversicherung und verbleibende Eigenlast gesondert ausweisen.