In der schweizerischen Grundversicherung sind Prämie und Kostenbeteiligung zu unterscheiden. Die ordentliche Franchise für Erwachsene beträgt 300 Franken pro Jahr. Hinzu kommt im Grundmodell ein Selbstbehalt von zehn Prozent auf darüber liegende erfasste Kosten, für Erwachsene grundsätzlich begrenzt auf 700 Franken jährlich. Bestimmte Arzneimittel und besondere Konstellationen unterliegen abweichenden Regeln.
Bei Spitalaufenthalten kann zusätzlich ein täglicher Spitalbeitrag anfallen. Die einfache Summe aus 300 und 700 Franken ist deshalb keine universelle Obergrenze aller jährlichen Gesundheitsausgaben. Kinder, Mutterschaftsleistungen, gewählte höhere Franchisen und weitere gesetzliche Ausnahmen verändern die Betrachtung.
Für einen deutschen Vergleich reicht es nicht, nur die schweizerische Monatsprämie einem Arbeitnehmeranteil zur GKV gegenüberzustellen. Selbstbeteiligung, Arbeitgeberfinanzierung, Haushaltsentlastungen, Währung und Leistungsumfang sind einzubeziehen. Das Profil dokumentiert die Struktur und einige zentrale Rechengrößen, ohne eine allgemeine Aussage über die Belastung eines bestimmten Haushalts zu treffen.