VERSICHERUNGSALARMEin Service der Freiheitskanzlei

Institutionenprofil

PKV-Ombudsmann

Außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten mit privaten Kranken- und Pflegeversicherern im Zuständigkeitsbereich.

Wissensstand 22. September 2026 | Datenjahre an den einzelnen Angaben

Aufgabe

Außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten mit privaten Kranken- und Pflegeversicherern im Zuständigkeitsbereich.

ZuständigkeitsgrenzeNicht für die GKV. Annahme des Antrags ist noch kein Leistungsanspruch und keine Einigung.

Eine passende Frage

Habe ich mein Anliegen zuvor beim Versicherer geltend gemacht und sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt?

Die Rollenbeschreibung nennt keine ungesichert aktuellen Amtsträger. Für eine persönliche Kontaktaufnahme sind offizielle Kontaktangaben, die konkrete Zuständigkeit und der passende Übermittlungsweg zu prüfen.

Eine allgemeine Anfrage an eine Institution ist nicht automatisch ein formgerechter Widerspruch, eine Klage oder ein Leistungsantrag. Laufende Fristen und notwendige medizinische Versorgung bleiben davon unabhängig.