Die nationalsozialistische Herrschaft beseitigte die demokratische Selbstverwaltung der Krankenkassen. Institutionelle Rückblicke dokumentieren die Einsetzung von Beauftragten und die Verdrängung bisheriger Selbstverwaltungsstrukturen. Jüdische und politisch verfolgte Menschen wurden aus Berufs- und Verwaltungsfunktionen ausgeschlossen. Diese Verfolgung gehört in eine Geschichte der Krankenversicherung und darf nicht hinter Organisationsdaten verschwinden.
Fortbestehende Kassennamen oder laufende Beitragseinnahmen bedeuten deshalb keine unveränderte institutionelle Kontinuität. Ein System kann seine äußere Verwaltungsform teilweise behalten und zugleich seine Entscheidungsstrukturen, Rechte und den Zugang bestimmter Gruppen grundlegend verändern.
Die historischen Quellen werden hier für konkrete Tatsachen herangezogen. Aus ihnen folgt keine Gleichsetzung heutiger Kassenentscheidungen mit dem NS-System. Ebenso wäre es falsch, aus allgemeinen damaligen Leistungsregelungen auf die tatsächliche Versorgung verfolgter Personen zu schließen.
Wer den Zeitraum weiter vertiefen möchte, braucht personenbezogene und institutionelle Archivforschung: Entlassungen, Satzungsänderungen, Anordnungen und konkrete Leistungsfälle. Die vorliegende Übersicht benennt den Systembruch, ohne eine vollständige Kassen- oder Verfolgungsstatistik zu behaupten.