Das Statistische Bundesamt berichtet für 2024 rund 17,5 Millionen stationäre Behandlungsfälle. Ein Mensch kann im selben Jahr mehrfach im Krankenhaus aufgenommen werden. Die Statistik erfasst außerdem nicht nur GKV-finanzierte Aufenthalte. Ein Vergleich mit den ambulanten GKV-Abrechnungsfällen braucht daher mindestens diese beiden Einschränkungen.
Der Regionalbereich dieses Portals enthält für alle 16 Bundesländer die veröffentlichten Krankenhauskosten 2024: Bruttokosten, Personalkosten, Sachkosten und bereinigte Kosten. Die Originaleinheit ist jeweils 1.000 Euro. Bruttokosten umfassen weitere Bereiche; bereinigte Kosten grenzen insbesondere nichtstationäre und andere herauszurechnende Anteile ab. Die vier Spalten sind nicht vier addierbare Töpfe.
Ein höherer Landesbetrag kann unter anderem mit der Bevölkerungsgröße, Versorgungsstruktur oder überregionaler Behandlung zusammenhängen. Er ist deshalb weder eine Aussage über die individuelle Leistungsbereitschaft der Kassen noch ein belastbarer Effizienzvergleich der Krankenhäuser.
Die Regionalprofile sollen Daten auffindbar machen und ihre Verwendung erleichtern. Eine Kosten-pro-Fall-Kennzahl würde zusätzlich einen methodisch passenden Fallnenner benötigen. Dieser wurde hier nicht aus einer anders abgegrenzten Patientenstatistik ergänzt.