Die Reichsversicherungsordnung von 1911 bündelte sozialversicherungsrechtliche Regelungen; wichtige Teile der Krankenversicherung traten 1914 in Kraft. Diese Entwicklung ging dem Kriegsausbruch voraus. Sie darf nicht als erst durch den Ersten Weltkrieg geschaffene Krankenversicherung beschrieben werden. Bestehende Kassen, Beitragsregeln und Leistungsansprüche bildeten den institutionellen Ausgangspunkt.
Eine historische Kriegsbilanz müsste zivile Versicherte, eingezogene Soldaten und weitere versorgte Gruppen getrennt betrachten. Aus der Fortexistenz von Kassen lässt sich nicht ableiten, dass jede Behandlung unter Kriegsbedingungen unverändert verfügbar war. Rechtsanspruch und tatsächliche Versorgungsmöglichkeit sind unterschiedliche Untersuchungsgegenstände.
Für diese Ausgabe wurde kein einheitlicher Datensatz über sämtliche Behandlungen oder Leistungsablehnungen von 1914 bis 1918 ausgewertet. Deshalb nennt das Portal keine erfundene Kriegs-Ablehnungsquote. Die recherchierten historischen Kassenrückblicke belegen die institutionelle Entwicklung, nicht eine lückenlose Versorgung jedes Versicherten.
Der Vergleich mit heute bleibt dennoch lehrreich: Die Frage nach Versicherungsschutz muss auch in einer Krise von der Frage nach Personal, Arzneimitteln, Infrastruktur und tatsächlichem Zugang getrennt werden. Gerade diese Trennung verhindert, dass historische Jahreszahlen eine Genauigkeit vortäuschen, die die Quellen nicht tragen.