Für 2026 wurde ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent bekanntgegeben. Die Finanzberichterstattung nennt demgegenüber einen tatsächlich erhobenen gewichteten Durchschnitt von 3,13 Prozent zum 1. Januar 2026. Der erste Wert ist eine gesetzlich relevante Rechengröße auf Grundlage einer Schätzung, der zweite eine Beobachtung erhobener Sätze zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Der Beitrag einer einzelnen Krankenkasse kann von beiden Größen abweichen. Änderungen innerhalb des Jahres sind möglich. So bestätigt die IKK classic einen Zusatzbeitrag von 3,85 Prozent ab August 2026 statt zuvor 3,40 Prozent. Eine Tabelle ohne Datum kann dadurch eine falsche aktuelle Zahlung nahelegen.
Auch ein einfacher Durchschnitt aller Kassen wäre nicht dasselbe wie ein nach Mitglieder- oder Beitragsstruktur gewichteter Wert. Bei unterschiedlich großen Kassen beantwortet die Rechnung eine andere Frage. Das Portal berechnet daher keine neue scheinbar amtliche Durchschnittszahl aus seinen 93 Verzeichniseinträgen.
Für die eigene Abrechnung zählen der anwendbare individuelle Satz, die Einnahmenbasis und der Zeitraum. Die Durchschnittszahl ist Hintergrundwissen. Bei einer Erhöhung kann ein besonderes Kassenwahlrecht relevant sein; dessen Fristen und Voraussetzungen sollten anhand des aktuellen Rechts und des konkreten Sachverhalts geprüft werden.