Die Niederlande verbinden ein gesetzlich festgelegtes Grundpaket mit Versicherungsunternehmen, die im Pflichtsystem bestimmte Aufnahme- und Beitragsregeln beachten müssen. Die Schweiz kennt ebenfalls eine obligatorische Grundversicherung mit eigenen Prämien- und Selbstbeteiligungsregeln. Aus dem Auftreten privater Unternehmen folgt daher nicht automatisch das deutsche PKV-Vertragsmodell.
England organisiert weite Teile der Versorgung über den steuerfinanzierten NHS. Das bedeutet nicht, dass dort keine Vergütungssysteme oder keine Eigenzahlungen in einzelnen Bereichen existieren. Frankreich verbindet gesetzliche Erstattung mit Referenztarifen und häufig ergänzender Absicherung. Österreich hat eine stärker nach beruflichen Gruppen gegliederte Trägerstruktur.
Das Portal stellt sechs Systemprofile einschließlich Deutschlands gegenüber. Es vergibt keine Gesamtnoten. Eine kurze Beschreibung der Finanzierung sagt noch nichts Verbindliches über die persönliche Wartezeit, eine bestimmte Behandlung oder die finanzielle Belastung eines konkreten Haushalts aus.
Als Lernfragen eignen sich stattdessen: Welche Leistungen sind für alle vorgeschrieben? Wie wird die Belastung niedriger Einkommen begrenzt? Welche Selbstbeteiligung bleibt? Wie sind Transparenz, Widerspruch und Schlichtung organisiert? Ein einzelnes Element kann Anregungen liefern, ohne dass damit das gesamte andere System als überlegen oder unmittelbar übertragbar bewertet wird.