Zum 1. Januar 2026 nennt das Bundesgesundheitsministerium gerundet 74,2 Millionen gesetzlich Versicherte: 58,6 Millionen beitragspflichtige Mitglieder und 15,6 Millionen Familienversicherte. Familienversicherte sind keine Mitglieder mit eigenem normalen Beitrag, gehören aber zum versicherten Personenkreis. Die getrennten Begriffe sind deshalb notwendig.
Eine private Vollversicherung ist wiederum etwas anderes als ein Zusatzvertrag. Die PKV-Branchenmeldung nennt für 2025 rund 8,79 Millionen Vollversicherte und insgesamt rund 40,8 Millionen Verträge. Diese Gesamtzahl darf nicht als 40,8 Millionen verschiedene privat krankenversicherte Menschen ausgegeben werden. Eine Person kann mehrere Vertragsarten besitzen.
Bei Leistungsstatistiken geht die Differenzierung weiter. Ein Mensch kann mehrere ambulante Behandlungsfälle pro Jahr haben, stationär mehrfach aufgenommen werden und zahlreiche Rezepte erhalten. Die Addition aller dieser Ereignisse ergibt keine Patientenzahl. Dieselbe Person kann in mehreren Bereichen und mehrfach pro Bereich erscheinen.
Im Datenregister steht deshalb neben jedem Wert seine Einheit und Grundgesamtheit. Erst wenn diese Merkmale und der Zeitraum zusammenpassen, ist eine Quote oder ein Vergleich sinnvoll. Fehlen sie, ist eine vermeintlich präzise Prozentangabe oft weniger aussagekräftig als eine sauber erklärte absolute Zahl.