Der allgemeine GKV-Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kommt hinzu. Beim normalen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenversicherungsbeiträge einschließlich des Zusatzbeitrags grundsätzlich hälftig. Die Pflegeversicherung ist eine andere Rechnung und wird im hier angebotenen GKV-Rechner nicht mitgerechnet.
2026 endet die normale Beitragsbemessung bei 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich. Ein darüber liegendes Arbeitsentgelt erhöht in diesem vereinfachten Monatsfall den Krankenversicherungsbeitrag nicht weiter. Ob jemand überhaupt versicherungspflichtig ist, richtet sich aber nach anderen Vorschriften, unter anderem der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Ein Rechenbeispiel mit 4.000 Euro Monatsbrutto und einem angenommenen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt 17,5 Prozent Gesamtbeitrag. Davon entfallen rechnerisch 350 Euro auf den Arbeitnehmer und 350 Euro auf den Arbeitgeber. Die 2,9 Prozent sind eine frei änderbare Rechenannahme auf Basis der bekanntgegebenen Durchschnittsgröße, keine Behauptung über deine Kasse.
Der Rechner gilt nicht für Minijob oder Übergangsbereich, nicht für Selbstständige, nicht für Renten- oder Mischbezug und nicht für jede freiwillige Mitgliedschaft. Statt dort einen scheinbar genauen Betrag auszugeben, verweigert er die vereinfachte Berechnung bei niedrigerem Entgelt und benennt die notwendige Sonderprüfung.