Die Jahresauswertung des Zentralinstituts für 2025 nennt gerundet 580 Millionen ambulante Behandlungsfälle. Ein vertragsärztlicher Behandlungsfall verbindet regelmäßig einen Patienten, eine Praxis, ein Quartal und einen Kostenträger. Mehrere Kontakte innerhalb dieser Konstellation können zu demselben Fall gehören. Ein Arztbesuch ist daher nicht automatisch ein neuer Behandlungsfall.
Die Auswertung weist unter anderem etwa 187 Millionen hausärztliche, 330 Millionen fachärztliche und 27 Millionen kinder- und jugendärztliche Fälle aus. Psychotherapeutische und psychiatrische Fälle sowie andere Kategorien werden zusätzlich beschrieben. Vor einer Addition muss geklärt sein, ob Kategorien lückenlos und überschneidungsfrei sind.
Für den Trend ist die Datenversion wichtig. Die 2025-Auswertung nennt einen leichten Rückgang von 0,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Eine ältere Veröffentlichung hatte 2024 mit rund 579 Millionen beziffert. Aus den beiden gerundeten Werten unterschiedlicher Auswertungsstände sollte keine eigene gegenteilige Wachstumsrate berechnet werden.
Wer regionale Versorgungsunterschiede beurteilen möchte, braucht zusätzlich Einwohner- und Altersstruktur, Versicherungsumfang, Fachgruppenabgrenzung und die Definition der regionalen Zuordnung. Das Bundesergebnis ist keine direkte Wartezeitstatistik und sagt nicht, ob eine einzelne Person ihren notwendigen Termin rechtzeitig erhielt.