Die Sozialgerichtsstatistik des Statistischen Bundesamts ist eine amtliche Ausgangsquelle für bundesweite Verfahren. Ihre Tabellen wurden für diese Ausgabe nicht vollständig ausgewertet. Deshalb wird hier keine nationale Vollzählung aus unvollständigen Ausschnitten abgeleitet. Ein fehlender eigener Gesamtwert bedeutet nicht, dass die amtliche Statistik keine einschlägigen Angaben enthält.
Als abgegrenztes Beispiel meldet Hessen für 2025 rund 17.400 neue und 17.200 erledigte Sozialgerichtsverfahren über alle Sachgebiete. 21,1 Prozent der Erledigungen betrafen das Sachgebiet Krankenversicherung. Dazu können auch Abrechnungsstreitigkeiten mit Leistungserbringern gehören. Nicht jedes Verfahren ist eine Patientenklage wegen verweigerter Behandlung.
Kassenberichte bilden wiederum die Verfahren der jeweiligen Organisation ab. Die SBK weist für 2025 293 erledigte GKV-Klagen aus. Erfolge, Rücknahmen und sonstige Erledigungen stehen in getrennten Kategorien. Die BARMER verwendet in ihrer Tabelle eigene Formulierungen zu rechtskräftig entschiedenen beziehungsweise erledigten Klagen. Diese Begrifflichkeit sollte nicht in eine vermeintlich einheitliche Urteilszahl umgeschrieben werden.
Ein Gericht kann einen Streit durch Urteil, Gerichtsbescheid, Vergleich, Anerkenntnis oder andere Erledigung beenden. Für die Frage nach Durchsetzungschancen ist außerdem die Auswahl der tatsächlich geklagten Fälle entscheidend. Eine beobachtete Erfolgsquote ist keine Prognose für einen neuen Einzelfall.